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Template:PD-Iran/de

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Public domain
Dieses Werk ist im Iran nun gemeinfrei, denn laut dem Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern (1970, englisch) ist die Schutzdauer des Urheberrechts aus einem der folgenden Gründe abgelaufen:
  • Der/die Urheber sind vor dem 22. August 1980 verstorben; bei diesen Werken ist das Urheberrecht gemäß dem Gesetz von 1970 vor dem 22. August 2010 abgelaufen.
  • Der/die Urheber sind vor mehr als 50 Jahren verstorben. (Überarbeitung von Artikel 12 – 22. August 2010)

In den folgenden Fällen werden Werke 30 Jahre nach dem Datum der Veröffentlichung oder der öffentlichen Aufführung gemeinfrei (Artikel 16):

  • Fotografische oder filmische Werke.
  • In Fällen, in denen das Werk einer juristischen Person gehört oder die Rechte auf eine juristische Person übertragen wurden.

Auf der Medienbeschreibungsseite sollte angegeben werden, welcher Grund zutrifft.

Weitere Informationen findest du unter: Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Iran.

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Iran